Annahme dieser Bedingungen
Mit der Zahlung einer Rechnung, die auf diese AGB verweist, sowie durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
Inhalt
- §1Geltungsbereich und Vertragspartner
- §2Vertragsschluss und Annahme
- §3Leistungsumfang
- §4Laufzeit, Verlängerung und Abrechnung
- §5Vergütung, Zahlung und Verzug
- §6Beendigung – 90-Tage-Protokoll
- §7Adresse und Dokumente – Eigentum und Nutzung
- §8Mitwirkungspflichten des Kunden
- §9Leistungsaussetzung und Amtsniederlegung
- §10Haftung und Hinweis zur Beratung
- §11Vertraulichkeit und Datenschutz
- §12Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- §13Schlussbestimmungen
§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen
5Flags Incubation LLC, handelnd unter der Marke „Invest in Your Freedom"
2880 West Oakland Park Blvd, Suite 118, Fort Lauderdale, FL 33311, USA
E-Mail: office@investinyourfreedom.org
(nachfolgend „Anbieter", „wir")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Leistungen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2Vertragsschluss und Annahme
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder spätestens durch die Zahlung einer Rechnung, die auf diese AGB verweist.
(2) Die Zahlung einer solchen Rechnung gilt als ausdrückliche Annahme dieser AGB. Gleiches gilt für die fortgesetzte Inanspruchnahme unserer Leistungen nach Zugang dieser AGB.
(3) Der für den Kunden maßgebliche Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils in Rechnung gestellten bzw. tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen gemäß § 3.
§ 3Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt – je nach gebuchtem Umfang – insbesondere folgende Leistungen:
- Registered-Agent-Service für Gesellschaften (insbesondere LLCs) im Bundesstaat Florida;
- Registrierte Geschäftsadresse für Unternehmen, Vereine und Non-Profit-Organisationen;
- Postbearbeitung: Empfang, Benachrichtigung und Weiterleitung von Korrespondenz, einschließlich Bankkorrespondenz, Kredit-, Visa- und Debitkarten;
- Adressnachweise für Banken und Zahlungsdienstleister (z. B. Mietbestätigungen, Versorgernachweise);
- Nutzung der Geschäftsadresse gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern, Behörden (einschließlich IRS) und sonstigen Dritten;
- Begleitende Beratungs- und Compliance-Leistungen (z. B. Gründungsbegleitung, Jahres-Compliance, Koordination von Anträgen).
(2) Welche dieser Leistungen der Kunde nutzt, ergibt sich aus dem individuellen Auftrag bzw. der tatsächlichen Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, an welchen Stellen (Behörden, Banken, Zahlungsdienstleister, Registrierungen) er die Adresse und Leistungen des Anbieters verwendet. Dies ist insbesondere für eine ordnungsgemäße Beendigung gemäß § 6 maßgeblich.
(3) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg gegenüber Dritten (z. B. Kontoeröffnung durch eine Bank, Genehmigung durch eine Behörde).
§ 4Laufzeit, Verlängerung und Abrechnung
(1) Verträge über Registered-Agent-Service, Geschäftsadresse, Postbearbeitung und Strukturbetreuung werden für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen. Die Vergütung wird je nach Vereinbarung jährlich im Voraus oder als monatliche Strukturpauschale berechnet, jeweils in Euro (EUR).
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen gemäß § 6 gekündigt wird.
(3) Bereits gezahlte Jahresvergütungen werden nicht anteilig erstattet. Die monatliche Strukturpauschale läuft bis zur Wirksamkeit der Beendigung gemäß § 6 fort. Mit Übernahme des Registered-Agent-Amtes bzw. der Adressbereitstellung geht der Anbieter gegenüber Behörden und Dritten Verpflichtungen für die gesamte Laufzeit ein.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5Vergütung, Zahlung und Verzug
(1) Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten bzw. die in der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Preise. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale je Mahnung zu berechnen;
- sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und des Inkassos (einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren) dem Kunden aufzuerlegen;
- Leistungen gemäß § 9 auszusetzen.
(3) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen; danach gilt die Rechnung als anerkannt. Die Zahlungspflicht für unstreitige Teilbeträge bleibt von Einwendungen unberührt.
§ 6Beendigung – Protokoll der geordneten Beendigung (90 Tage)
(1) Die vom Kunden genutzte Adresse ist gegenüber Behörden, Banken und Dritten registriert. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung ist deshalb nicht durch bloße Erklärung oder Zahlungseinstellung möglich, sondern erfordert einen geordneten Übergang.
(2) 90-Tage-Ankündigung: Der Kunde hat die Beendigung schriftlich mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen anzukündigen. Diese 90 Tage werden vollständig vergütet (monatliche Strukturpauschale bzw. bei Jahresverträgen ohne Erstattung des bereits bezahlten Zeitraums) und bilden das Übergangsfenster, innerhalb dessen sämtliche Änderungen abzuschließen sind.
(3) Die Beendigung wird erst wirksam, wenn sämtliche der folgenden – auf den Kunden zutreffenden – Voraussetzungen erfüllt und dem Anbieter nachgewiesen sind:
Beendigungs-Checkliste
Je nach genutztem Leistungsumfang sind die folgenden Punkte zu erledigen. Prüfen Sie, welche auf Ihre Struktur zutreffen:
Zeitrahmen zur Orientierung
Erfahrungsgemäße Bearbeitungszeiten
Zwei Wege zur Durchführung der Änderungen
(4) Weg 1 – Eigenregie: Die Durchführung der Änderungen gegenüber Dritten obliegt dem Kunden. Banken, Zahlungsdienstleister, der IRS und Kartenausgeber nehmen Änderungsaufträge ausschließlich vom Kontoinhaber bzw. von der vertretungsberechtigten Person der Gesellschaft entgegen; der Anbieter ist hierzu rechtlich nicht befugt.
(5) Weg 2 – Exit-Service: Auf Wunsch des Kunden bietet der Anbieter einen Exit-Service gegen gesonderte Vergütung an (insbesondere Vorbereitung der erforderlichen Formulare wie Statement of Change, Form 8822-B oder Articles of Dissolution, Schritt-für-Schritt-Anleitungen je Institut sowie Koordination des Übergangs). Der Preis wird auf Anfrage individuell angeboten und richtet sich nach der Komplexität der Struktur. Der Exit-Service beginnt nach Zahlungseingang der gesonderten Vergütung im Voraus sowie Ausgleich sämtlicher offener Rechnungen. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige Durchführung, jedoch keine Garantie für die Bearbeitungszeiten Dritter (IRS, Banken, Behörden).
(6) Der Anbieter unterstützt im Übrigen den geordneten Übergang (z. B. Übergabe letzter Korrespondenz, Bestätigungen). Diese Mitwirkung erfolgt, sobald sämtliche offenen Rechnungen vollständig beglichen sind.
(7) Ein eigenmächtiger Wechsel des Registered Agent oder eine eigenmächtige Adressänderung ohne vorherige schriftliche Anzeige gemäß § 7 lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt und befreit nicht von der Vergütungspflicht für die laufende Vertragsperiode.
§ 7Adresse und Dokumente – Eigentum, Nutzung und fortgesetzte Nutzung
(1) Die bereitgestellte Geschäftsadresse sowie sämtliche vom Anbieter ausgestellten Dokumente (insbesondere Mietbestätigungen, Adress- und Versorgernachweise, Bestätigungsschreiben) sind und bleiben Eigentum bzw. geschützte Daten des Anbieters.
(2) Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das ausschließlich für die Dauer eines aktiven, vollständig bezahlten Vertrags gilt.
(3) Jede Änderung, die die Daten des Anbieters betrifft – insbesondere Änderungen der registrierten Adresse, des Registered Agent oder die Verwendung der Adresse gegenüber neuen Dritten – ist dem Anbieter vorab schriftlich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Anbieter durchzuführen. Vom Anbieter ausgestellte Dokumente dürfen ohne dessen schriftliche Zustimmung weder verändert noch gegenüber Dritten weiterverwendet werden.
(4) Nach wirksamer Beendigung des Vertrags ist jede weitere Nutzung der Adresse und der Dokumente untersagt.
§ 8Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Zustelladresse für Postweiterleitungen) stets aktuell. Mitteilungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.
(2) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Identitäts- und KYC-Dokumente, Angaben für Annual Reports und steuerliche Meldungen) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(3) Die Adresse darf ausschließlich für rechtmäßige Geschäftszwecke genutzt werden. Eine Nutzung für rechtswidrige Aktivitäten berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung.
(4) Fristversäumnisse, Gebühren oder Strafen, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zu dessen Lasten.
§ 9Leistungsaussetzung und Niederlegung des Registered-Agent-Amtes
(1) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als dreißig (30) Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach Ankündigung seine Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen – insbesondere die Postweiterleitung und die Ausstellung von Adressnachweisen.
(2) Der Anbieter ist in diesem Fall ferner berechtigt, sein Amt als Registered Agent durch Einreichung einer Resignation bei der Florida Division of Corporations niederzulegen und die Bereitstellung der registrierten Adresse zu beenden.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Gesellschaft ohne Registered Agent gegen das Recht des Bundesstaates Florida verstößt und die administrative Auflösung sowie Nachteile gegenüber Banken und Behörden drohen können. Diese Folgen trägt ausschließlich der Kunde.
(4) Aussetzung oder Niederlegung lassen bestehende Zahlungsansprüche des Anbieters unberührt.
§ 10Haftung und Hinweis zur Beratung
(1) Der Anbieter erbringt unternehmerische Struktur-, Organisations- und Koordinationsleistungen. Er erbringt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung im Sinne der berufsrechtlichen Vorschriften Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz und ersetzt nicht die Beratung durch zugelassene Rechtsanwälte oder Steuerberater. Verbindliche rechtliche und steuerliche Beurteilungen obliegen den jeweils zuständigen Berufsträgern des Kunden.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlte Vergütung.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen Dritter, insbesondere von Banken, Zahlungsdienstleistern, Behörden oder Registern.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit zwingendes Recht entgegensteht.
§ 11Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Erbringung der Leistungen, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Compliance- und Meldepflichten) und zur Abrechnung erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Herausgabepflichten gegenüber Behörden bleiben unberührt.
§ 12Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Bundesstaates Florida, USA, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind – soweit gesetzlich zulässig – die zuständigen Gerichte in Broward County, Florida, USA. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.
§ 13Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen; Änderungen werden dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist oder zahlt er eine nachfolgende Rechnung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Diese AGB liegen in deutscher, englischer und spanischer Fassung vor. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
